Friedensrichter gesucht

Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschi­edenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstre­itigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 31. Mai 2023 zu bewerben.

Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)

Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html unter „Rechtsangele­genheiten“.

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.

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